Förderpreis für bildende Künstlerinnen und Künstler EINREICHEFRIST ENDET!
Das Kulturreferat der Burgenländischen Landesregierung schreibt 2013 einen Förderpreis für bildende Künstlerinnen und Künstler in den Sparten Malerei und Grafik aus. Der Preis wird für herausragende Werke, die sich mit dem Thema „burgenländische Landschaft“ auseinandersetzen, vergeben.
Der Preis wird einer Künstlerin/einem Künstler zuerkannt, die/der im Burgenland geboren ist und/oder den ständigen Wohnsitz bzw. das Zentrum der Lebensinteressen im Burgenland hat. Die Höhe des Förderpreises beträgt 3.500,- Euro. Es ist vorgesehen, eine Auswahl der eingereichten Beiträge in einer Ausstellung zu präsentieren.
Einreichung:
Der Beitrag ist deutlich mit dem Kennwort „Förderpreis für bildende Künstlerinnen und Künstler“ zu versehen. Die Teilnahme ist mit max. drei Originalen möglich. Die Werke dürfen eine Größe von 1m x 1,5m nicht überschreiten, dürfen noch nicht prämiert worden sein und müssen in „ausstellungsfertiger“ Form (Rahmung, Hängevorrichtung etc.) abgegeben werden. Bei den Arbeiten müssen der Titel, die angewandte Technik und der Versicherungswert angegeben sein.
Die Wettbewerbsbeiträge sind am 3. und 4. Dezember 2013 in der Burgenländischen Landesgalerie in der Zeit von 9.00 – 16.00 Uhr abzugeben. Dazu ist eine Anmeldung im Foyer der Landesgalerie (Schubert-Platz 6, 7000 Eisenstadt) notwendig. Da die Einreichungen im Foyer nicht zwischengelagert werden können, werden diese im Depot (Eingang über Ostergassl) entgegen genommen.
Info: Telefon: 02682/719 – 5000
Ab der Übergabe durch die Übernahmestelle (KSB-Kulturservice Burgenland GmbH) sind die Kunstwerke versichert. Für Schäden, die beim Hin- oder Rücktransport entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Gleichzeitig dazu sind weitere – für die Teilnahme erforderliche – Informationen an die Kulturabteilung, z. H. Frau Marion Nasztl, Bgld. Landesregierung, Landhaus alt, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt bis spätestens 28.11.2013 zu schicken.
Lebenslauf
Adresse
Telefonnummer
E-Mail Adresse
Bankverbindung
Titel der eingereichten Werke inkl. angewandte Technik samt Versicherungswert
Angaben über den künstlerischen Werdegang
Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit – maximal A4 Format, keine Originalarbeiten. Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zu machen. Für Verlust bzw. Beschädigung von Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend für die fristgerechte Bewerbung ist das Datum des Poststempels. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
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