1. Allgemeine Bestimmungen
Der Zweck von Kulturgericht.at ist der Auf- und Ausbau sowie Betrieb eines burgenländischen Kulturforums im Internet unter Einschluß aller hierfür erforderlichen Rechtshandlungen. Über Kulturgericht.at können Dritte (wie z.B. Künstler, Galerien, Kunsthändler und Anbieter von Künstlerbedarf) Kunstwerke, Ausstellungen, Eigendarstellungen usw. im Internet präsentieren. Es erfolgt kein Handel mit Kunstgegenständen. Betreiber von Kulturgericht.at und Inhaber sämtlicher Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte des Namens Kulturgericht.at sowie der Homepage www.Kulturgericht.at ist die Firma CATS – Creative Art Typing Studio, Eisenstadt, im folgenden kurz „Betreiber“ genannt.
2. Leistungen
Der Betreiber entscheidet allein über die Gestaltung der Homepage, und der in diese aufgenommenen Einträge, die Einrichtung entsprechender Sub-Homepages sowie die Einrichtung von Hyperlinks zu anderen Homepages. Es besteht kein Rechtsanspruch Dritter. Der Betreiber behält sich vor, die Veröffentlichung bestimmter Inhalte (auch Links) abzulehnen. Dies gilt insbesondere für pornographische, rassistische, verfassungswidrige Darstellungen und Texte sowie für Inhalte, die dem geltenden Recht widersprechen und/oder die Menschenwürde verletzen. Der Betreiber haftet nicht für den Erfolg der jeweiligen Homepages. Verantwortlich für die Inhalte der Einträge, Sub-Homepages sowie der mittels Hyperlinks verbundenen Homepages ist der jeweilige Kunde (Künstler, Galerien, Geschäfte, Museen etc.).
Bezüglich der ausgestellten Kunst verbleiben die Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte beim Kunden, wobei dem Betreiber eingeräumt wird, Inhalte der einzelnen Homepages auch für Kulturgericht.at zu nutzen. Alle anderen Informationen sind gegenüber dem Betreiber von Rechten Dritter freizuhalten.
Der Kunde bestätigt mit Erteilung des Auftrages, im Besitz der Nutzungsrechte (Copyright) für die Bilder, Fotos, Grafiken und Texte seines Eintrages zu sein. Etwaige Rechtsansprüche Dritter betreffen ausschließlich den Kunden.
Der Betreiber ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
Alle vom Betreiber übermittelten Informationen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Jede darüber hinausgehende – nicht autorisierte – Verwendung der Informationen ist verboten.
3. Preise, Zahlungsweise
Sofern nicht anders ausdrücklich und schriftlich mit dem Betreiber vereinbart ist, gelten die vom Betreiber angegebenen letztgültigen Preislisten. Die Zahlung des Kunden erfolgt im vorhinein. Die Zahlungen sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
4. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, für alle Leistungen, die der Betreiber gegenüber dem Kunde erbringt. Der Betreiber erbringt seine Leistung ausschließlich auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Betreiber diese schriftlich bestätigt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, insbesondere für Leistungserweiterungen bzw. Leistungsänderungen im Rahmen bereits bestehender Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Der Betreiber ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Preise zu ändern sowie nach vorheriger Ankündigung den Dienst ganz oder teilweise einzustellen.
5. Vorzeitige Auflösung
Der Betreiber ist berechtigt, Verträge aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Solche wichtigen Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn,
– der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist,
– der Kunde gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäfts- bedingungen verstößt,
– über das Vermögen des Kunden ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren laut Ausgleichsordnung eröffnet wird.
– der Kunde sein Unternehmen auflöst. veräußert, verpachtet oder in Liquidation tritt, stirbt oder handlungsunfähig wird,
– der Kunde bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis den Betreiber vom Abschluß des Vertrages abgehalten hätte.
Im Falle einer nicht durch den Betreiber verschuldeten, im Einflußbereich des Kunden begründeten vorzeitigen Auflösung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, steht dem Betreiber mit Fälligkeit vom Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom Verschulden des Kunden prompt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe des vom Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Vertragsdauer zustehenden Vertragsentgeltes zu. Im Fall der Vorauszahlung ist der Betreiber daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten.
6. Haftung
Weder der Betreiber noch dessen Angestellte oder Vertreter, bzw. Subunternehmer gewährleisten, daß der Dienst ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung steht; ebensowenig sichern die genannten Personen zu oder übernehmen eine Gewährleistung dafür, daß durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Ausgenommen davon sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens des Betreibers. Weder der Betreiber noch andere Personen, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art, insbesondere Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, die im Rahmen der Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder Erschwerung der Benutzung des Dienstes oder als Folge der Verletzung einer Gewährleistungsverpflichtung entstanden sind.
7. Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis wird unabhängig von der Staatsangehörigkeit bzw. des Wohnortes, Standortes oder Betriebssitzes des Kunden materielles österreichisches Recht vereinbart. Diese Vereinbarung stellt eine Rechtswahl nach dem österreichischen Gesetz über das internationale Privatrecht dar. Es soll österreichisches Recht auch dann gelten, wenn das internationale Privatrecht in Verweisungsnormen auf ausländisches Recht verweist. Für gerichtliche Rechtsstreitigkeiten welcher Art auch immer, sowohl im streitigen als auch im außerstreitigen Verfahren, wird die ausschließliche Zuständigkeit des in Betracht kommenden Gerichtes in Eisenstadt vereinbart.
8. Sonst. Bestimmungen
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Gültigkeit des übrigen Inhalts nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, welche der angestrebten Regelung am nächsten kommt.